Schulsozialarbeit im CJD Oberurff

Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit im CJD Oberurff

außerdem

  • Unterrichtsbegleitung
  • Schülerstreitschlichterausbildung
  • Konfliktregelungsgespräche
  • Busmentorenausbildung
  • Anti – Aggressivität – Training (AAT®)
  • Elterngespräche
  • Klassenfahrtbegleitungen und Ausflüge

Der Erziehungsauftrag von Schulen

Artikel 56 der Verfassung des Landes Hessen gibt den Schulen als übergeordnetes allgemeines Erziehungsziel vor, junge Menschen zu sittlichen Persönlichkeiten zu bilden und ihre berufliche Tüchtigkeit und politische Verantwortung vorzubereiten. Das Hessische Schulgesetz greift diesen Verfassungsauftrag auf: „Die Schulen im Lande Hessen [...] tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler ihre Persönlichkeit in der Gemeinschaft entfalten können“ (§ 2 Absatz (1)).

In Absatz (3) wird der Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdifferenziert:
„Die Schule soll den Schülerinnen und Schülern die dem Bildungs- und Erziehungsauftrag entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Werthaltungen vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, sowohl [...] die Fähigkeiten zur Zusammenarbeit und zum sozialen Handeln zu entwickeln, eine gleichberechtigte Beziehung zwischen den Geschlechtern zu entwickeln, Konflikte vernünftig und friedlich zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen, [...] und sich mit der den Auffassungen anderer unvoreingenommen auseinander setzen zu können, ihre Wahrnehmungs-, Empfindungs- und Ausdrucksfähigkeiten zu entfalten und Kreativität und Eigeninitiativen zu entwickeln“.

Schule als Lebensraum

Schule ist für Schülerinnen und Schüler ein realer täglicher Erfahrungsraum, der im günstigsten Fall lebenspraktische Kompetenzen entwickeln hilft – oder auch nicht. Dies gilt vor allem für kompetentes Verhalten in Gruppen, für den gewaltfreien Umgang mit Konflikten und für das Training deeskalierenden Verhaltens in gewaltbesetzten Situationen. Schulisches Erfahrungslernen kann in dieser Hinsicht die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler stärken und damit zu einer positiven Entwicklung beitragen, welche über die bloße Vermittlung rein fachbezogener Lernziele nicht erreicht werden kann.

Pädagogische Maßnahmen:
Die Schule erfüllt ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag vor allem durch pädagogische Maßnahmen, die den Lern- und Leistungswillen der Schülerinnen und Schüler entwickeln und die Bereitschaft zu verantwortlichem sozialen Handeln fördern sollen. Dies geschieht besonders in der Arbeit mit Klassen und einzelnen Schüler/innen mit dem Ziel der Verhaltensbeeinflussung. Aber auch Ermahnungen, Gruppengespräche, Elterngespräche, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens oder die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet erscheinen, das Fehlverhalten erkennen zu lassen, sind die pädagogischen Maßnahmen, die das Hessische Schulgesetz nicht nur den Lehrkräften an die Hand gibt.

Training sozialer KompetenzenAngebote in den JahrgangsstufenGewalt-Prävention

Schulsozialarbeit

  • Schulsozialarbeit

    Michael Schneider
    Dipl. Sozialpädagoge u. AAT®
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Die unterschiedlichen Ebenen eines "Anti-Gewalt-Trainings" in der Prävention

Die Namen für die Trainings auf den verschiedenen Ebenen finden in der Fachwelt ganz unterschiedliche Verwendungen. Deshalb möchte ich Ihnen zunächst eine kurze Beschreibung von Bezeichnungen, welche wir in unserer Arbeit mit den Schülern/innen verwenden, geben. Die Präventionsarbeit von Gewalt wird in drei Ebenen unterteilt.

zu den drei Ebenen