Kinder- und Jugendhilfe

In langjähriger, professioneller Zusammenarbeit mit den Jugendämtern aus dem gesamten Bundesgebiet, bieten wir Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach den § 27 i. V. m. den §§ 34, 35a, 41, 32 und 28 SGB VIII.

Die Förderung der Entwicklung junger Menschen steht im Fokus unseres pädagogischen Angebots.

Pädagogische Betreuung Hilfe zur Erziehung

In 3 Wohnhäusern leben die Kinder und Jugendlichen in der Regel in Einzelzimmern. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten und fördern die Kinder und Jugendlichen. Unterstützt wird die pädagogische Arbeit durch die Kooperation mit Vitos kinder-und jugendpsychiatrischen Ambulanz Wabern.

Standort: Bad Zwesten Oberurff

Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Aufnahmealter: i.d.R. 10-17 Jahre Betreuungsalter: regelhaft 10-18 Jahre
Betreuungsalter über das 18. Lebensjahr hinaus, bis höchstens zum 22. Lebensjahr

Anzahl der Plätze: 41 Plätze in 3 Wohnhäusern

Betreuungszeiten: Tag und Nacht; über das ganze Jahr

Art der Hilfe: stationäre Kinder- und Jugendhilfe

Personalschlüssel: 1:2 - Leistungsvereinbarung

Intensivgruppe

An zwei Wohnorten leben 7 bzw. 9 Kinder und Jugendliche in einer eigenständigen, koedukaiven Gruppe in der Regel in Einzelzimmern. In einem eng strukturierten Tagesablauf können die Jungen und Mädchen ihrer Bedarfslage entsprechend gefördert werden

Standort: Bad Zwesten-Oberurff

Rechtsgrundlage:  § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Aufnahmealter: 10-16 Jahre

Betreuungsalter: Betreut werden kann bis zum Erreichen des Schulabschlusses

Anzahl der Plätze: 16  (7+9) 
 
Art der Hilfe: stationäre Kinder- und Jugendhilfe

Zielgruppe:
Schulverweigerer/ Schulängste; autistische Teilleistungsstörungen; psychische Störungen; Dissoziales Verhalten; Bindungsstörungen; Depressionen; Empathie-Defizite

Betreuungszeiten: Die Gruppe ist nahezu ganzjährig geöffnet, außer zu Beginn der hessischen Weihnachtsferien bis einschließlich Neujahr

Personalschlüssel: 1:1,3 - Leistungsvereinbarung

Sozialpädagogisch betreutes Wohnen

In den außerhalb liegenden Wohnungen leben in der Regel 2 junge Menschen. Die Wohnungen verfügen über eine gemeinsame Küche, ein gemeinsames Bad und jeweils ein eigenes Zimmer für jeden Bewohner. Zwei Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von 1 1/3 Stellen unterstützen die jungen Menschen in allen Bereichen der eigenständigen Lebensführung.

Standort: Jesberg / Bad Zwesten

Rechtsgrundlage: §27 i.V.b. §34 / 41 SGB VIII

Betreuungsalter: ab dem 17. Lebensjahr

Anzahl der Plätze: 8 in 4 Wohnungen ( 9 in 5 Wohnungen)

Art der Hilfe: stationäre Jugendhilfe / Verselbständigung

Personalschlüssel: 1:6 - Leistungsvereinbarung

 

Zusatzleistung Modulangebot im Pädagogisch-Therapeutischen-Zentrum

Nur in Verbindung mit sozialpädagogisch betreutem Wohnen

In kleinen Lerngruppen erhalten Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, und/oder Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Jugendhilfe eine intensive Unterstützung benötigen, zusätzliche Betreuung und Unterstützung. Neben pädagogisch-therapeutischen Fachkräften stehen ausgebildete Legasthenietherapeuten zur Verfügung.

Standort: Bad Zwesten Oberurff

Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Personalschlüssel: 1:6,4 - Leistungsvereinbarung

Tagesgruppe

In einer teilstationären Tagesgruppe werden Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung Schwierigkeiten haben, sich in das System Schule zu integrieren, an allen Schultagen betreut. Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten in enger Kooperation mit den Lehrern der zur Einrichtung gehörenden Schulen.

Standort: Bad Zwesten Oberurff

Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §32 SGB VIII Hilfen zu Erziehung in Tagesgruppen sowie § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Aufnahmealter: 8-14 Jahre

Betreuungsalter: 8-16 Jahre

Anzahl der Plätze: 15

Betreuungszeiten:
Montag - Freitag von 9:00h-17:00h 

Personalschlüssel: 1:3,5  - Leistungsvereinbarung

Betreuungsangebot in den hessischen Schulferien findet an 50% der Ferienzeiten statt und wird im Dezember für Folgejahr bekannt gegeben.

 
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