Kinder- und Jugendhilfe
In langjähriger, professioneller Zusammenarbeit mit den Jugendämtern aus dem gesamten Bundesgebiet, bieten wir Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach den § 27 i. V. m. den §§ 34, 35a, 41, 32 und 28 SGB VIII.
Die Förderung der Entwicklung junger Menschen steht im Fokus unseres pädagogischen Angebots.
Pädagogische Betreuung Hilfe zur Erziehung
In 3 Wohnhäusern leben die Kinder und Jugendlichen in der Regel in Einzelzimmern. Die pädagogischen Fachkräfte begleiten und fördern die Kinder und Jugendlichen. Unterstützt wird die pädagogische Arbeit durch die Kooperation mit Vitos kinder-und jugendpsychiatrischen Ambulanz Wabern.
Standort: Bad Zwesten Oberurff
Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Aufnahmealter: i.d.R. 10-17 Jahre Betreuungsalter: regelhaft 10-18 Jahre
Betreuungsalter über das 18. Lebensjahr hinaus, bis höchstens zum 22. Lebensjahr
Anzahl der Plätze: 41 Plätze in 3 Wohnhäusern
Betreuungszeiten: Tag und Nacht; über das ganze Jahr
Art der Hilfe: stationäre Kinder- und Jugendhilfe
Personalschlüssel: 1:2 - Leistungsvereinbarung
Intensivgruppe
An zwei Wohnorten leben 7 bzw. 9 Kinder und Jugendliche in einer eigenständigen, koedukaiven Gruppe in der Regel in Einzelzimmern. In einem eng strukturierten Tagesablauf können die Jungen und Mädchen ihrer Bedarfslage entsprechend gefördert werden
Standort: Bad Zwesten-Oberurff
Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Aufnahmealter: 10-16 Jahre
Betreuungsalter: Betreut werden kann bis zum Erreichen des Schulabschlusses
Anzahl der Plätze: 16 (7+9)
Art der Hilfe: stationäre Kinder- und Jugendhilfe
Zielgruppe: Schulverweigerer/ Schulängste; autistische Teilleistungsstörungen; psychische Störungen; Dissoziales Verhalten; Bindungsstörungen; Depressionen; Empathie-Defizite
Betreuungszeiten: Die Gruppe ist nahezu ganzjährig geöffnet, außer zu Beginn der hessischen Weihnachtsferien bis einschließlich Neujahr
Personalschlüssel: 1:1,3 - Leistungsvereinbarung
Sozialpädagogisch betreutes Wohnen
In den außerhalb liegenden Wohnungen leben in der Regel 2 junge Menschen. Die Wohnungen verfügen über eine gemeinsame Küche, ein gemeinsames Bad und jeweils ein eigenes Zimmer für jeden Bewohner. Zwei Mitarbeiter mit einem Stellenumfang von 1 1/3 Stellen unterstützen die jungen Menschen in allen Bereichen der eigenständigen Lebensführung.
Standort: Jesberg / Bad Zwesten
Rechtsgrundlage: §27 i.V.b. §34 / 41 SGB VIII
Betreuungsalter: ab dem 17. Lebensjahr
Anzahl der Plätze: 8 in 4 Wohnungen ( 9 in 5 Wohnungen)
Art der Hilfe: stationäre Jugendhilfe / Verselbständigung
Personalschlüssel: 1:6 - Leistungsvereinbarung
Zusatzleistung Modulangebot im Pädagogisch-Therapeutischen-Zentrum
Nur in Verbindung mit sozialpädagogisch betreutem Wohnen
In kleinen Lerngruppen erhalten Kinder und Jugendliche mit Teilleistungsstörungen, und/oder Kinder und Jugendliche, die im Rahmen der Jugendhilfe eine intensive Unterstützung benötigen, zusätzliche Betreuung und Unterstützung. Neben pädagogisch-therapeutischen Fachkräften stehen ausgebildete Legasthenietherapeuten zur Verfügung.
Standort: Bad Zwesten Oberurff
Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §34 und 41 SGB VIII Hilfe zur Erziehung; Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Personalschlüssel: 1:6,4 - Leistungsvereinbarung
Tagesgruppe
In einer teilstationären Tagesgruppe werden Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer persönlichen Entwicklung Schwierigkeiten haben, sich in das System Schule zu integrieren, an allen Schultagen betreut. Sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten in enger Kooperation mit den Lehrern der zur Einrichtung gehörenden Schulen.
Standort: Bad Zwesten Oberurff
Rechtsgrundlage: § 27 i.V.m. §32 SGB VIII Hilfen zu Erziehung in Tagesgruppen sowie § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Aufnahmealter: 8-14 Jahre
Betreuungsalter: 8-16 Jahre
Anzahl der Plätze: 15
Betreuungszeiten:
Montag - Freitag von 9:00h-17:00h
Personalschlüssel: 1:3,5 - Leistungsvereinbarung
Betreuungsangebot in den hessischen Schulferien findet an 50% der Ferienzeiten statt und wird im Dezember für Folgejahr bekannt gegeben.
Eckpunkte
- Unterricht an eigener Schule
(Realschule/Gymnasium) - Kooperation mit örtlicher Hauptschule
- Hausaufgabenbetreuung / Lernzeit
- Förderkurse
- Gesundheitserziehung
- 50 Freizeitgruppen